Verpachten statt Verkaufen

 

VERPACHTEN STATT VERKAUFEN
SO FUNKTIONIERT BAURECHT

 

 

Baurecht Optionen
Möglichkeiten

 

FOLGENDE RECHTLICHE GRUNDLAGE GILT FÜR DAS BAURECHT:

 

  • Die Laufzeit des Baurechts liegt üblicherweise zwischen 10 Jahren und maximal 100 Jahren. Innerhalb dieser Frist ist der Nutzer des Baurechts berechtigt, das Grundstück und die darauf errichtete Immobilie zu nutzen und zu bewirtschaften.
     
  • Nach Ablauf der vereinbarten Frist geht das Baurecht zurück an den Grundeigentümer, der dann wieder über das uneingeschränkte Eigentumsrecht verfügt.
     
  • Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat der Grundeigentümer dem Bauberechtigten mindestens 25 Prozent des noch vorhandenen Bauwerts zu bezahlen.
     
  • Das Baurechtsgesetz (BauRG), welches seit dem Jahre 1912 als Bundesgesetz in Kraft ist, bildet die gesetzliche Grundlage für das Baurecht.

 

 

WELCHE RECHTE BLEIBEN BESTEHEN?

 

  • Im Allgemeinen hat der Grundeigentümer verschiedene Optionen neben der Erteilung des Baurechts – nämlich das Grundstück zu belasten, zu veräußern, zu verschenken oder zu vererben.

 

  • Lediglich fällt die Eigennutzung des Grundstücks in der Zeit des Baurechts weg.

 

Für den Grundeigentümer bietet das Baurecht den Vorteil, dass er langfristig an seinem Grundstück festhalten kann, ohne es zu verkaufen. Gleichzeitig kann er regelmäßige Einkünfte durch den Bauzins erzielen. Für den Nutzer des Baurechts wiederum bietet sich die Möglichkeit, eine Immobilie zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück erwerben zu müssen.

 

WELCHE EINKÜNFTE KANN ICH
MIT DEM BAURECHT ERZIELEN?

  • Grundsätzlich wird der Bauzins durch eine Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und dem Bauberechtigten festgelegt. In der Regel orientiert sich der Bauzins an einem bestimmten Prozentsatz des Verkehrswerts der Liegenschaft und beläuft sich auf ca. 3 bis 3,5 Prozent – je nach Grundstücksgröße und Lage.
     
  • Die Zahlung des Bauzinses erfolgt entweder monatlich oder jährlich über die herangezogene Hausverwaltung des erstandenen Objektes. Der Bauzins ist wertgesichert und wird laufend an den Verbraucherpreisindex angepasst.

 

DIE ERMITTLUNG DES VERKEHRSWERTES
DES GRUNDSTÜCKS:


Der Verkehrswert wird durch gängige Bewertungsverfahren ermittelt und kann im Bedarfsfall auch von einem, mit dem Grundstückseigentümer gemeinsam bestimmten Sachverständigen, errechnet werden.

 

BEISPIEL ZUR BERECHNUNG
DES ERTRAGES:

 

 

ERHALT
DES BAUZINSES:

 

 


SICHERHEITEN
FÜR DEN GRUNDSTÜCKSBESITZER:

  • Der Grundeigentümer erhält den Bauzins durch den Eigentümer/die Hausverwaltung als erste Zahlung, bevor andere Kosten wie Betriebskosten und Gemeindeabgaben fällig sind.
     
  • Wenn der Bauzins nicht gezahlt wird, steht dem Grundeigentümer die Kaution in Höhe von 2 Jahrespachten zur Verfügung. Sollte diese verwendet werden, muss die vom Pächter natürlich wieder befüllt werden.
     
  • Die Kaution kann verwendet werden, um den Bauzins für bis zu 2 Jahre zu decken, ohne dass dem Grundeigentümer ein finanzieller Schaden entsteht.
     
  • Wenn der Bauzins nach Ablauf von 2 Jahren immer noch nicht bezahlt wird, geht das Gebäude in den Besitz des Grundeigentümers über – so, wie es im Baurechtsvertrag vereinbart wurde.

 

Kontaktieren Sie uns JETZT für weitere, unverbindliche Informationen:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, weitere Informationen finden Sie hier.

* Pflichtfelder